Export

EU-Länder 
 
Als Privatperson mit Wohnsitz im Gebiet der Europäischen Union können Sie bei uns jederzeit
ganz unproblematisch ein Fahrzeug erwerben. Hierfür sind keine weiteren Formalitäten notwendig.
Das Fahrzeug wird brutto mit ausgewiesener Mehrwertsteuer verkauft und kann von Ihnen
direkt in das Bestimmungsland verbracht werden. 

Anders verhält es sich beim gewerblichen Kauf durch eine Firma mit Sitz im Wirtschaftsraum der EU. Möchten Sie das Fahrzeug netto ( ohne Deutsche MwSt ) bei uns kaufen, ist es zwingend erforderlich, einige wichtige Punkte zu beachten. Falls Sie ein Fahrzeug als umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung ( Netto-Kauf ) bei uns zu kaufen beabsichtigen, müssen folgende Nachweise von Ihnen erbracht werden:

  1. Angabe einer gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ihrer Firma

  2. Gewerbemeldung, Registerauszug und/oder notarielle Gründungsurkunde

  3. Geschäftspapiere

  4. Vollständige Angaben zur Firma auf unserem Neukunden-Aufnahmebogen

  5. Gültiges Ausweisdokument des Firmeninhabers

  6. Bevollmächtigung des Abholers ( bei Abholung durch Fahrer oder Spediteur )

  7. Verbindliche Bestellung / Kaufvertrag unterschrieben durch den Firmeninhaber

  8. Kaufpreis- oder Anzahlung per Bankanweisung aus dem Heimatland

  9. Nachweis über die endgültige Verbringung des gekauften Fahrzeugs ins EU-Bestimmungsland.

  10. Bei Abholung durch ein Speditionsunternehmen: Frachtbrief (CMR)

  11. Bestätigung über die Entrichtung der Umsatzsteuer im Bestimmungsland.

  12. Bitte unbedingt bei Abholung mitbringen: Firmenstempel, Visitenkarte Geschäftspapierbogen.

Alle uns eingereichten Dokumente sowie Kopien müssen deutlich und gut lesbar sein. Wir empfehlen daher die Verwendung von Farb-Scans anstelle von SW-Kopien.
Ohne vollumfängliche Beachtung aller hier aufgeführten Vorgaben kann in unserem Hause kein umsatzsteuerbefreiter Kauf (Netto-Kauf) realisiert werden.

Nicht - EU Länder
Falls Sie bei uns ein Fahrzeug für die Verbringung in ein Bestimmungsland außerhalb der EU zu kaufen beabsichtigen, stehen wir Ihnen in allen exportspezifischen Fragen wie gewohnt kompetent zur Seite. Hierbei gibt es in unserem Hause keinerlei Unterscheidung zwischen einem Fahrzeugverkauf an Privat oder Gewerbe.

Hier die an unsere Exporteure gestellten Anforderungen:

  1. Gültiges Ausweisdokument des Käufers

  2. Verbindliche Bestellung / Kaufvertrag persönlich vom Käufer unterzeichnet

  3. Hinterlegung einer Kaution in Höhe der ausgewiesenen Mehrwertsteuer

  4. Abholervollmacht

  5. Bei Beauftragung eines Spediteurs: Frachtpapiere (CMR)

  6. Bei Überführung des Fahrzeugs auf eigener Achse: Dokumente d. Überführungszulassung

  7. Nach erfolgter Ausfuhr: Rückgabe / Rücksendung der Ausfuhrerklärung mit amtlichem Stempel der zuständigen Behörden im Erbringungsland als Nachweis der endgültigen Ausfuhr des kaufgegenständlichen Fahrzeugs in das außereuropäische Bestimmungsland.

Gerne sind wir Ihnen bei folgenden Punkten behilflich:

  1. Erstellung der notwendigen Ausfuhrdokumente ( Ausfuhrbescheinigung etc. )

  2. Zollvorabfertigung über unsere Zollnummer mit Vorführung des kaufgegenständlich erworbenen Fahrzeugs in Düsseldorf.

  3. Erwerb der jeweils benötigten Ausfuhrkennzeichen.

  4. Koordination / Organisation von Frachtpassagen ( Spedition / Truck / Schiff ).

  5. Rückerstattung der Mehrwertsteuerkaution nach Erhalt der zu erbringenden Nachweise (in bar oder per Bankanweisung) nach Ablauf des vereinbarten Prüfzeitraums gemäß Kautionsquittung.

Kontakt

PEWE GmbH

Demagstraße 50-54
40597 Düsseldorf

Telefon: +49 (0) 211 98493600
Telefax: +49  (0) 211 98493625

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